Beschäftigung und Arbeitsaufnahme

Du kannst Deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten?
Du hast kein Geld für Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen?
Du möchtest eine Weiterbildung und dir fehlt das Geld dafür?

Dann schau mal hier vorbei. Hier sind die wichtigsten Informationen und Ansprechparterinnen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten hinterlegt.

Inhaltsübersicht:

Arbeitslosengeld I

Für wen? Alle Personen, die keinen Job haben und mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Was? Unterstützung für Beschäftige, die arbeitslos geworden sind.

Wie viel? 60 Prozent des Nettogehaltes (kann sich auf 67 Prozent erhöhen, wenn Kinder mit im Haushalt wohnen)

Wie lange? Mindestens ein halbes Jahr und maximal zwei Jahre

Wo beantragen? Arbeitsagentur für Arbeit

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Bürgergeld

Für wen?  Alle Personen, auf die Folgendes zutrifft:

  • ab 15 Jahre und noch kein Rentenalter (65 bis 67 Jahre)
  • Wohnort in Deutschland
  • mind. drei Stunden am Stück in der Lage zu arbeiten
  • Hilfsbedürftigkeit: Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen grundsätzlich zuerst eigene Mittel eingesetzt werden, bevor man finanzielle Hilfe erhalten kann. Wenn Freibeträge überschritten werden, müssen zunächst das eigene Einkommen oder das zur Verfügung stehende verwertbare Vermögen genutzt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Was genau darunter fällt kann hier eingesehen werden.

Wie lange?
Bürgergeld bekommst Du normalerweise für 12 Monate. Unter bestimmten Bedingungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn …

  • das Einkommen schwankt,
  • Du selbstständig tätig bist oder
  • die Kosten für Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.

Endet der Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob weiterhin ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Es muss dazu ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Wie viel?
Die Höhe der Leistung setzt sich aus mehreren Bedarfen, wie einem Regelsatz, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Mehr- und Einzelbedarfe, zusammen. Der aktuelle Regelsatz liegt für Alleinstehende bei 502 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier

Wo beantragen? zuständiges Jobcenter

Weitere Informationen:
www.jobcenter-dessau-rosslau.de
Jobcenter digital 

 

 

Hier findest Du weitere Beratungsstellen: