Allgemeines
Welchen Abschluss kann ich nachholen?
• Hauptschulabschluss
• (erweiterter) Realschulabschluss
• Abitur
Wie und wo mache ich das?
Wenn Du keine Schülerin oder kein Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mehr bist, kannst Du Deinen Abschluss durch das Ablegen der Prüfung nachholen. Hierfür musst Du einen Antrag auf Zulassung beim Landeschulamt einreichen. Dies erfolgt bis spätestens 15. Dezember eines Jahres.
Als Nichtschüler kannst Du Dein Abitur an einem staatlichen Gymnasium oder auf dem zweiten Bildungsweg an einem Abendgymnasium und Kolleg ablegen. Der Antrag auf Zulassung erfolgt beim Landeschulamt. Dies erfolgt bis spätestens 1. Februar eines Jahres.
Weitere Infos rund um die Nichtschülerprüfung in Sachsen-Anhalt