Für wen? Alle Personen, auf die Folgendes zutrifft:
- ab 15 Jahre und noch kein Rentenalter (65 bis 67 Jahre)
- Wohnort in Deutschland
- mind. drei Stunden am Stück in der Lage zu arbeiten
- Hilfsbedürftigkeit: Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen grundsätzlich zuerst eigene Mittel eingesetzt werden, bevor man finanzielle Hilfe erhalten kann. Wenn Freibeträge überschritten werden, müssen zunächst das eigene Einkommen oder das zur Verfügung stehende verwertbare Vermögen genutzt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Was genau darunter fällt kann hier eingesehen werden.
Wie lange?
Bürgergeld bekommst Du normalerweise für 12 Monate. Unter bestimmten Bedingungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn …
- das Einkommen schwankt,
- Du selbstständig tätig bist oder
- die Kosten für Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.
Endet der Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob weiterhin ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Es muss dazu ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Wie viel?
Die Höhe der Leistung setzt sich aus mehreren Bedarfen, wie einem Regelsatz, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Mehr- und Einzelbedarfe, zusammen. Der aktuelle Regelsatz liegt für Alleinstehende bei 502 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier
Wo beantragen? zuständiges Jobcenter
Weitere Informationen:
www.jobcenter-dessau-rosslau.de
Jobcenter digital