Kinder/Jugend und Familie

Du erhältst keine Unterhalt?
Du bist schwanger und benötigst eine Erstausstattung?
Du oder Dein Kind kannst/kann nicht an einer Klassenfahrt/Ausflug teilnehmen, weil das Geld fehlt?

Dann schau mal hier vorbei. Hier sind die wichtigsten Informationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten hinterlegt:

Mutterschaftsgeld

Für wen? schwangere Frauen, die in den Mutterschutz gehen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt)

Was? finanziellen Ausgleich für das fehlende Gehalt (während des Mutterschutzes erhalten die Schwangeren kein Gehalt, dafür aber das Mutterschaftsgeld)

Wie viel? Gesetzlich-Versicherte erhalten 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und den Rest stockt der Arbeitgeber auf (Arbeitgeberzuschuss), Privat-Versicherte 210 Euro vom Bundesversicherungsamt und Minijobber 210 Euro (Stand: September 2023)

Wo beantragen? bei der jeweiligen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt

Weitere Informationen: https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html

 

Elterngeld

Für wen? Vater oder Mutter, wenn Sie mit dem Kind nach der Geburt zu Hause bleiben. Es sind  bis zu 14 Monaten von mindestens 300 Euro möglich.

Wie viel? Es kommt darauf an, wieviel Geld vor der Geburt verdient wurde: 65 bis 67 Prozent des monatlichen Erwerbseinkommen, dabei maximal: 1800 Euro und mindestens: 300 Euro (Stand: September 2023)

Anspruch? bis zu 14 Monaten, wenn beide Elternteile sich die Zeit untereinander aufteilen

Wo beantragen? Elterngeldstelle

  • Das Elterngeld plus ist eine Form des Elterngeldes für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten (das heißt sie arbeiten 30 Wochenstunden oder weniger in der Woche). Sie erhalten dann neben dem Lohn Elterngeld und der Anspruch ist bis zu 2 Jahren möglich.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Elterngeldstelle der Stadt Dessau-Roßlau: Dessau-Rosslau

 

Kindergeld

Kindergeld
Für wen? für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren
Wieviel? für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250 € (Stand September 2023)
Anspruch? bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet)
Wo beantragen? Familienkasse

Familienkasse: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Kinderzuschlag

Für wen? Für Familien mit weniger Geld

Was? finanzielle Unterstützung für Familien, der aber nur unter bestimmen Voraussetzungen gezahlt wird

Wie viel? Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 250 Euro/pro Kind. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen der Familie und der Kinder ab. Er wird normalerweise für sechs Monate gezahlt (Stand: September 2023)

Wo beantragen? Familienkasse

Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag

Kostenübernahme für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

Für wen und was? Die Kosten für den Platz in einer Kindertageseinrichtung können teilweise oder ganz übernommen werden.

Wie viel? abhängig vom Einkommen der Familie und den Kostensätzen der jeweiligen Stad oder Kommune: Kostenbeiträge für Dessau können hier eingesehen werden

Wo beantragen? Antrag beim Jugendamt

Weitere Informationen:
Standards der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/kinderbetreuung/kinderbetreuung-in-sachsen-anhalt
Antrag auf Kostenübernahme: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Soziales_Bildung/Familie/Jugendamt/1antrag_auf__bernahme.pdf

Unterhaltsvorschuss

Was? Geld für alleinerziehende Väter oder Mütter, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das bis zum 18. Lebensjahr möglich

Wie viel? Kinder unter sechs Jahren: bis zu 187 Euro pro Monat, Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren: bis zu 252 Euro pro Monat; und Kinder von 12 bis einschließlich 18 Jahren: bis zu 338 Euro pro Monat (Stand: September 2023)

Wo beantragen? Antrag beim Jugendamt

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558
Land Sachsen-Anhalt https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?areaId=300871&pstId=183722
Antrag für Unterhaltsvorschuss https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Soziales_Bildung/Familie/Jugendamt/uvg_-_antrag_neu_internetversion_zum_selber_drucken.pdf

  • Jugendamt Dessau-Roßlau

Leistungen aus Bildung und Teilhabepaket

Für wen? Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Familien für Ihre Kinder, wenn Sie au´ßerdem:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • oder Kinderzuschlag nachdem Bundeselterngeld erhalten.

Was? Übernahme folgender Kosten ist möglich (§ 28 SGB II und § 34 SGB XII nach Einzelfallentscheidungen) für:

  • Schulausflüge
  • mehrtätige Klassenfahrten
  • persönlichen Schulbedarf
  • Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule
  • außerschulische Lernförderung, wie Nachhilfe
  • Mehraufwendungen für das Mittagsessen
  • Mitgliedsbeiträge in Vereinen (in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht)
  • Teilnahmen an Ferienfreizeiten

Wie viel? überwiegend Sachleistungen (siehe oben)

Wo beantragen?
für Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten: Jobcenter Dessau-Roßlau
für Personen, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten: Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Soziales und Integration, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau 

Weitere Informationen:
Bundesminsterium für Soziales und Arbeit: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html