Für wen? Für Menschen, die sich in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten
Was? Gesetz unterstützt Weiterbildung mit einem Beitrag zum Lebensunterhalt und Zuschuss zu den Lehrgangskosten.
Wie viel? Die Förderung liegt bei maximal 15.000 Euro. Davon müssen 50 Prozent des Betrags nicht mehr zurückgezahlt werden. Die anderen 50 Prozent des Betrags werden als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. (Stand August 2020)
Wo beantragen? zuständige BAföGstelle
Weitere Informationen: https://www.aufstiegs-bafög.de