Für wen? Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Familien für ihre Kinder, wenn sie außerdem Leistungen
- der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II – SGB II)
- der Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld oder
- dem Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Was? Übernahme folgender Kosten ist möglich (§ 28 SGB II und § 34 SGB XII als Einzelfallentscheidungen):
- Schulausflüge (eintägige Ausflüge/Wandertage)
- mehrtägige Klassenfahrten
- persönlichen Schulbedarf
- Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule
- außerschulische Lernförderung, wie Nachhilfe
- Mehraufwendungen der Mittagsverpflegung
- ein Budget bis 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Stand: Oktober 2018)Das Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann für
- Mitgliedsbeiträge in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern, wie Musikunterricht und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten
eingesetzt werden.
Wie viel? überwiegend Sachleistungen (siehe oben)
Wo?
für Personen, die Arbeitslosengeld II (nachdem SGB II) erhalten: Jobcenter Dessau-Roßlau
für Personen, die von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten: Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Soziales und Integration, Zerbster Straße 4 , 06844 Dessau-Roßlau
Weitere Informationen: Bildungspaket